Kassian Köck

Dein Experte für PORTRÄT und EVENT -Fotografie

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nichtanerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Die Bearbeitungszeit für die Fotos beträgt in der Regel bis zu zwei Wochen. Verbindliche Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gültig.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe der Aufnahmen oder der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
  6. Ungeachtet der eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
  7. Der Fotograf darf die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Portfolio, soziale Medien, Wettbewerbe) nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine Nutzung durch Dritte, insbesondere durch Agenturen, Plattformen oder kommerzielle Werbeträger, ist ausgeschlossen, sofern nicht gesondert vereinbart.
  8. Der Fotograf ist als Urheber der Aufnahmen zu nennen, sofern dies technisch möglich und branchenüblich ist (z. B. in Impressen, Fotocredits, Social-Media-Posts). Bei unterlassener Nennung kann der Fotograf eine angemessene Nachvergütung verlangen.

§ 3 Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Stock-Fotos im Sinne dieser AGB sind vom Fotografen erstellte Aufnahmen, die unabhängig von einem konkreten Kundenauftrag entstanden sind und zur allgemeinen Lizenzierung zur Verfügung stehen.
  2. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  3. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
  5. Die Verwendung der lizenzierten Fotos in einem sittenwidrigen, beleidigenden, rechtswidrigen oder rufschädigenden Zusammenhang ist unzulässig.
  6. Verstößt der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung, insbesondere durch unerlaubte Weitergabe, Bearbeitung oder fehlende Urheberbenennung, kann der Fotograf die eingeräumten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung widerrufen. Bereits veröffentlichte Inhalte sind in diesem Fall unverzüglich zu entfernen.

§ 4 Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
  5. Die Nutzung der Aufnahmen ist erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gestattet. Eine vorzeitige Nutzung ohne gesonderte Genehmigung des Fotografen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

§ 5 Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Für etwaige Ansprüche Dritter, insbesondere aufgrund von Persönlichkeitsrechten, haftet allein der Auftraggeber, sofern dieser die erforderlichen Einwilligungen nicht eingeholt hat.
  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
  3. Bei Ausfall des Fotografen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder technischer Störungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
  3. Eine Archivierung der Aufnahmen durch den Fotografen erfolgt freiwillig und ohne Verpflichtung. Eine dauerhafte Speicherung wird nicht garantiert. Dem Auftraggeber obliegt es, erhaltene Dateien eigenverantwortlich zu sichern.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Fotografen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.